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Formulare

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Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprenV zum Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Klasse II sowie der Antrag zum Abbrennen eines Traditionsfeuers / offenen Feuers sind mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag zu stellen.

 

N E U: Online-Formulare

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